Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Augenweide Filmkunst mit Sitz in 23730 Neustadt in Holstein. Fassung vom 01.03.2014
§ 1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, nachfolgend "Augenweide Filmkunst" genannt. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben bedürfen zwingend und ausnahmslos einer schriftlichen Bestätigung, die auch per E-Mail erfolgen darf. Mündliche Nebenabsprachen gelten nur dann als getroffen, wenn Sie von Augenweide Filmkunst in Schriftform (auch per Email) bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt
1. Angebote von Augenweide Filmkunst sind unverbindlich und freibleibend, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. Augenweide Filmkunst behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Augenweide Filmkunst ist berechtigt auch von verbindlich angenommenen Verträgen wegen des Inhalts, der technischen Form, Krankheit, höherer Gewalt oder wetterbedingten Ausfällen hiervon zurückzutreten.
2. Der Auftraggeber hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, insofern noch keine Leistungen durch Augenweide Filmkunst erbracht wurden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Falls Eine der beiden Parteien die Zusammenarbeit beenden möchte, werden bereits abgeschlossene Arbeiten voll berechnet. Noch nicht abgeschlossene Arbeiten werden je nach Aufwand berechnet.
2. Änderungswünsche, die nach Endabnahme der Produktion vorgebracht werden, werden je nach Aufwand auf Basis der Preise von Augenweide Filmkunst abgerechnet.
3. Für alle Produktionen und Dienstleistungen ist der Gesamtbetrag unverzüglich und ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto von Augenweide Filmkunst zu zahlen.
4. Bei einer schriftlich vereinbarten Ratenzahlung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Raten unverzüglich und ohne Abzug jeweils an den vereinbarten Terminen auf das Konto von Augenweide Filmkunst zu zahlen.
5. Das Recht, die Produktion in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung.
§ 4 Urheberrecht und Vervielfältigung für Produktionen
1. Das Urheberrecht am Rohmaterial und an den abgeschlossenen Produktionen liegt uneingeschränkt bei Augenweide Filmkunst und eventueller weiterer Leistungsbringer. Augenweide Filmkunst versichert dem Auftraggeber mit dem Rohmaterial keine weiteren kommerziellen Interessen zu verfolgen.
2. Ohne Zustimmung von Augenweide Filmkunst dürfen Produktionen nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Augenweide Filmkunst hat das Recht, dies zu kontrollieren.
3. Die Nutzungsrechte der Produktion werden vor Vertragsabschluss verhandelt und schriftlich im Werksvertrag festgehalten. Bei anderer Nutzung als vereinbart muss mit Augenweide Filmkunst neu verhandelt werden.
4. Augenweide Filmkunst ist dazu berechtigt, die Produktion oder Teile davon für eigene Werbezwecke wie zum Beispiel auf der Augenweide Filmkunst Webseite zu veröffentlichen.
5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Vervielfältigung von Werkstücken Augenweide Filmkunst von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten und alle Schäden zu ersetzen.
6. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von Augenweide Filmkunst ausgeschlossen.
7. Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
8. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Augenweide Filmkunst geleistete Produktionen zu eigenen Ansicht archivieren darf.
9. Nach Endabnahme durch den Auftraggeber kann das Rohmaterial durch Augenweide Filmkunst unwiderruflich gelöscht werden. Verlangt der Auftraggeber eine Kopie des Rohmaterials muss darüber verhandelt werden.
§ 5 Haftung und Gewähr
1. Die von Augenweide Filmkunst erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
2. Wenn Augenweide Filmkunst auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Augenweide Filmkunst nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
3. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeits- und Kontrastschwankungen usw. begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
§ 6 Personenbezogene Daten
1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Augenweide Filmkunst zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§33 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).
2. Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail oder Materialbereitstellung über einen Server) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Reglung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Augenweide Filmkunst in Neustadt in Holstein. Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
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